EU-Data-Act-Register für Anbieterwechsel und Datenportabilität
Diese Seite ist das im Livion Master Service Agreement genannte Online-Register und dient der Bereitstellung der nach den Artikeln 26 und 28 der Verordnung (EU) 2023/2854 erforderlichen Informationen.
1. Wechselverfahren
Ein Kunde kann den Wechsel zu einem anderen Anbieter, die Übertragung exportierbarer Daten und digitaler Vermögenswerte auf eine lokale IKT-Infrastruktur oder deren Löschung verlangen. Anträge sind in Textform an [email protected] zu richten und sollten den betroffenen Betrieb, die gewünschte Maßnahme und gegebenenfalls den Zielanbieter benennen.
| Phase | Standardfrist | Hinweise |
|---|---|---|
| Ankündigungsfrist vor Einleitung | Bis zu 30 Kalendertage | Beginnt nach Eingang eines vollständigen Wechselantrags. |
| Übergangszeitraum | Bis zu 30 Kalendertage | Livion erbringt den vertraglich vereinbarten Dienst weiter und leistet angemessene Unterstützung. |
| Technisch erforderliche Alternative | Bis zu 7 Monate | Nur wenn der 30-tägige Übergang technisch nicht durchführbar ist; Livion informiert und begründet dies innerhalb von 14 Arbeitstagen. |
| Datenabruf | Mindestens 30 Kalendertage | Beginnt nach dem vereinbarten Übergangszeitraum. |
2. Exportmethoden und -formate
Strukturierte Datensätze werden üblicherweise als JSON oder CSV bereitgestellt. Von Kunden hochgeladene Anhänge werden, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, in ihrem Originalformat bereitgestellt. Der Export kann über einen sicheren Download oder eine andere für den jeweiligen Wechselvorgang vereinbarte sichere Übertragungsmethode erfolgen.
3. Exportierbare Datenstrukturen
| Kategorie | Typische Daten | Typisches Format |
|---|---|---|
| Stamm- und Referenzdaten | Betriebe, Abteilungen, Zimmer, Restauranttische/-plätze, Lagerorte, Kategorien, Einheiten, Lieferanten und Kontakte | JSON / CSV |
| Benutzerverwaltung | Benutzeridentität, Kontostatus, Rollen und Betriebszuordnungen; Passwörter und Sicherheitsgeheimnisse sind ausgeschlossen | JSON / CSV |
| Lager | Artikel, Bestände, Lieferungen, Umlagerungen, Kommissionierlisten, interne Bestellungen, Retouren, Meldebestände und Verläufe | JSON / CSV |
| Restaurant | Reservierungen, Tische, Gästezahlen, betriebliche Gästenotizen und zugehörige Verläufe | JSON / CSV |
| Instandhaltung | Tickets, Kommentare, Zuweisungen, Statusverläufe und Verknüpfungen zu Anlagen/Inventar | JSON / CSV |
| Zimmerinventar | Inventardatensätze, Lebenszyklus- und Zustandsdaten, Fotografien und verknüpfte Verläufe | JSON / CSV plus Originaldateien |
| MICE | Anfragen, Veranstaltungen, Räume, Bestuhlungen, Teilnehmer, Bereitschaftsprüfungen und Übergaben | JSON / CSV |
| Weitere Module | Mitteilungen, Checklisten-Definitionen und -Ausführungen, zulässige Personalverwaltung, Concierge-Anfragen und Aufgaben | JSON / CSV plus Originaldateien |
| Kundenkonfigurationen | Arbeitsabläufe, Schwellenwerte, Kategorien, Rolleneinstellungen, Vorlagen und Berichtskonfigurationen, soweit technisch trennbar | JSON / CSV |
| Anhänge | Von Kunden hochgeladene Dokumente, Bilder und Dateien | Originalformat, soweit verfügbar |
| Interpretationsmetadaten | Kennungen, Zeitstempel, Statuswerte und Verläufe, die zum Verständnis exportierter Datensätze erforderlich sind | JSON / CSV |
4. Bekannte Einschränkungen und Ausschlüsse
Livion exportiert keinen Quellcode, Objektcode, Modellgewichte, System-Prompts, Orchestrierungslogik, Infrastrukturkonfigurationen, Sicherheitsregeln oder Geheimnisse, keine interne Diensttelemetrie ohne Bezug zu Kundendatensätzen, internen Entwicklungsunterlagen, anonymisierten Portfolioanalysen oder Daten anderer Kunden. Livion stellt keine Live-Kopie der Datenbank bereit und garantiert keine Kompatibilität mit dem proprietären Schema eines Zielanbieters. Diese Ausschlüsse beschränken nicht den Export der vom Kunden erzeugten Eingaben, Ausgaben und Metadaten, die für den Wechsel erforderlich sind.
5. Schnittstellen und Interoperabilität
Livion stellt die für den jeweiligen Dienst üblicherweise verfügbaren Exportschnittstellen, herunterladbaren Exporte und Dokumentationen bereit. Werden für Livion geltende gemeinsame Spezifikationen oder harmonisierte Normen veröffentlicht und rechtsverbindlich, wird dieses Register aktualisiert. Livion ist nicht verpflichtet, neue Technologien zu entwickeln, geschütztes geistiges Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse offenzulegen oder die Systemsicherheit zu beeinträchtigen.
6. Entgelte
Livion erhebt keine Wechselentgelte für Maßnahmen, die nach dem EU Data Act erforderlich sind. Die regulären Dienstleistungsentgelte bleiben bis zum Ende des jeweiligen Vertrags zahlbar. Eine verhältnismäßige Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung kann gemäß Anhang 5 des anwendbaren Master Service Agreement anfallen. Zusätzliche Beratungs- oder Migrationsleistungen, die über die verpflichtende Wechselunterstützung hinausgehen, sind nur kostenpflichtig, wenn sie angefordert und im Voraus vereinbart wurden.
7. Rechtsordnungen der Infrastruktur
| Dienst / Anbieter | Relevante Rechtsordnung oder Verarbeitungsort |
|---|---|
| Hetzner Hosting, Rechenleistung, Datenbanken und Backups | Deutschland / Europäische Union |
| Cloudflare Netzwerk- und Sicherheitsdienste | Verarbeitung im globalen Netzwerk; soweit erforderlich gelten vertragliche Garantien |
| Cloudflare R2 Objektspeicher für Kundendaten | Beschränkung auf die Rechtsordnung der Europäischen Union |
| Sentry-Ereignisdaten | Deutschland / EU-Datenregion; begrenzte Support- oder Betriebsverarbeitung kann gemäß Sentry-DPA erfolgen |
| OpenAI API | EWR und andere nach dem OpenAI-DPA zulässige Standorte |
| Mistral AI | Europäische Union; jede internationale Verarbeitung unterliegt vertraglichen Garantien |
| Resend Transaktions-E-Mails | Vereinigte Staaten, vorbehaltlich der anwendbaren DPF-/SCC-Garantien |
8. Maßnahmen zum internationalen staatlichen Zugriff auf nicht-personenbezogene Daten
Livion nutzt eine in der EU ansässige Kerninfrastruktur für Hosting und Datenbanken, beschränkt administrative Zugriffe, setzt rollenbasierte Zugriffskontrollen und das Prinzip der geringsten Rechte ein, schützt externe Verbindungen mit TLS, unterhält vertragliche Garantien für Datenverarbeitung und Übermittlungen mit relevanten Lieferanten, prüft rechtsverbindliche Offenlegungsverlangen, soweit zulässig, beschränkt Offenlegungen auf das rechtlich Erforderliche und ficht, soweit rechtlich möglich, unverhältnismäßige oder rechtswidrige Verlangen an und informiert betroffene Kunden.
9. Kontakt
Anfragen zu Anbieterwechsel und Datenportabilität: [email protected]